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   VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15   

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VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15 (https://dejure.org/2015,30936)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19.08.2015 - 7 B 312/15 (https://dejure.org/2015,30936)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19. August 2015 - 7 B 312/15 (https://dejure.org/2015,30936)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Er kann der Heranziehung eines bestimmten Kriteriums - unionsrechtlich - vielmehr nur damit entgegentreten, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007 (ABl. C 303/1) (Europäische Grundrechtecharta - GRCh) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - N.S. u.a. -, juris Rdnr. 86; Urt. v. 10.12.2013, - C-394/12 - Abdullahi -, juris Rdnr. 60, 62).

    Danach kann jeder Mitgliedstaat grundsätzlich davon ausgehen, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlagen in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll 1967 sowie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten finden (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O., Rdnr. 78 f.).

    Die Fokussierung der Prognose auf systemische Mängel ist dabei, wie sich aus den Erwägungen des EuGH zur Erkennbarkeit der Mängel für andere Mitgliedstaaten ergibt (EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O., Rdnr. 88 f.), Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite, weil sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.

    Für den Befund, dass die Risiken für den Asylbewerber hinreichend erwiesen sind, sind die Berichte von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die Berichte des UN-Flüchtlingskommissariats, aber auch die Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems zu berücksichtigen (vgl. EGMR, M.S.S. vs. Belgien, Urt. v. 21.01.2011, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, S. 413 Rdnr. 226 f.; EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O., Rdnr. 90).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Für den Befund, dass die Risiken für den Asylbewerber hinreichend erwiesen sind, sind die Berichte von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die Berichte des UN-Flüchtlingskommissariats, aber auch die Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems zu berücksichtigen (vgl. EGMR, M.S.S. vs. Belgien, Urt. v. 21.01.2011, Nr. 30696/09, NVwZ 2011, S. 413 Rdnr. 226 f.; EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O., Rdnr. 90).

    Dass es gerade der Zweck der Behandlung war, das Opfer zu erniedrigen oder zu demütigen, ist für die Feststellung einer Verletzung von Art. 3 EMRK nicht erforderlich (vgl. EGMR, Urt. v. 21.01.2011, a. a. O., Rdnr. 220).

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Er kann der Heranziehung eines bestimmten Kriteriums - unionsrechtlich - vielmehr nur damit entgegentreten, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007 (ABl. C 303/1) (Europäische Grundrechtecharta - GRCh) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - N.S. u.a. -, juris Rdnr. 86; Urt. v. 10.12.2013, - C-394/12 - Abdullahi -, juris Rdnr. 60, 62).

    Schließlich hat er für den Fall, dass der zuständige Mitgliedstaat der Aufnahme zustimmt, entschieden, dass der Asylbewerber mit dem in Art. 19 Abs. 2 der Dublin II-VO vorgesehenen Rechtsbehelf gegen die Überstellung der Heranziehung des in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung niedergelegten Zuständigkeitskriteriums nur mit dem o.g. Einwand systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber entgegentreten kann (EuGH, Urt. v. 10.12.2013, a. a. O., Rdnr. 60).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, die einer Rückführung des Antragstellers nach Ungarn gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG entgegenstehen könnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, juris, Rdnr.11), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Sie kann allenfalls ergänzend herangezogen werden, sofern sich diese Umstände auch auf die Situation des Antragstellers auswirken bzw. auswirken können (vgl. OVG NRW, Urt. v. 07.03.2014 - 1 A 21/12 -, juris, Rdnr. 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2015 - A 11 S 106/15

    Zulässigkeit der Überstellung eines alleinstehenden Mannes nach Bulgarien zur

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Hinsichtlich der Bewertung des Asylsystems und der Aufnahmebedingungen im Zielstaat Bulgarien folgt das Gericht der obergerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Bulgarien tatsächlich nicht vorliegen (vgl. zuletzt: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.04.2015 - A 11 S 106/15 - juris; BayVGH, Urt. v. 29.1.2015 - 13a B 14.50038 -, juris).
  • VGH Bayern, 29.01.2015 - 13a B 14.50038

    Gegen einen Bescheid, mit dem der Asylantrag nach § 27a AsylVfG als unzulässig

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Hinsichtlich der Bewertung des Asylsystems und der Aufnahmebedingungen im Zielstaat Bulgarien folgt das Gericht der obergerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Bulgarien tatsächlich nicht vorliegen (vgl. zuletzt: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.04.2015 - A 11 S 106/15 - juris; BayVGH, Urt. v. 29.1.2015 - 13a B 14.50038 -, juris).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Der Gerichtshof hat seine Überlegungen dahingehend zusammengefasst, dass es den Mitgliedstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliegt, einen Asylbewerber nicht an den "zuständigen Mitgliedstaat" im Sinne der Verordnung Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl EU Nr. L 50 S. 1) - Dublin II-VO - zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden (EuGH, a.a.O., Rdnr. 106; Urt. v. 14.11.2013 - C-4/11- Puid, juris Rdnr. 30).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Der Tatrichter muss sich zur Widerlegung der auf dem Prinzip gegenseitigen Vertrauens unter den Mitgliedstaaten gründenden Vermutung, die Behandlung der Asylbewerber stehe in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der GRCh sowie mit der GFK und der EMRK, die Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verschaffen, dass der Asylbewerber wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.06.2014 - 10 B 35.14 -, juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.08.2015 - 7 B 312/15
    Die Widerlegung der o.g. Vermutung aufgrund systemischer Mängel setzt deshalb voraus, dass das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris Rdnr. 9).
  • EGMR, 30.06.2015 - 39350/13

    A.S. v. SWITZERLAND

  • VG Gelsenkirchen, 04.12.2015 - 5a L 2240/15

    Dublin; Bulgarien; systemische Mängel

    Nach der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung begründen diese Defizite jedoch jedenfalls für alleinstehende, junge Männer keine systemischen Mängel, VGH Mannheim, Urteil vom 18. März 2015 - A 11 S 2042/14 -, juris; VG München, Beschluss vom 10. Juni 2015 - M 12 S 15.50493 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19. Juni 2015 - 7a K 5475/14.A - und Beschluss vom 7. August 2015 - 18a L 1528/15.A - VG Augsburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - Au 5 K 15.50252 - VG Ansbach, Urteil vom 10. Juli 2015 - AN 14 K 15.50050 - VG München, Beschluss vom 16. Juli 2015 - M 22 S 15.50197 - VG Magdeburg, Beschluss vom 19. August 2015 - 7 B 312/15 - (jeweils juris).
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